AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der All Ventures Secondary Market GmbH für die Nutzung der Webseite allventures.exchange
Stand: 23.10.2021
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der All Ventures Secondary Market GmbH, Feurigstr. 34, 10827 Berlin, (nachfolgend All Ventures genannt) und dem Nutzer im Rahmen der Nutzung der Plattform www.allventures.exchange und/oder www.allvex.net entstehenden Rechtsverhältnissen.
Diese AGB gelten nur für das Rechtsverhältnis zwischen Nutzern der oben genannten Webseiten und All Ventures Secondary Market GmbH. Weder gelten die AGB der www.allventures.net Seite noch gelten diese AGB für Startups oder Investoren, die sich auf der Seite unter der Domain www.allventures.net anmelden.
Des Weiteren gelten diese AGB als Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen der All Ventures Secondary Market GmbH und dem Verkäufer.
Käufer. Käufer sind jene juristischen oder natürlichen Personen, die Interesse an einer Beteiligung an einem jungen Unternehmen haben.
Verkäufer. Verkäufer sind jene juristischen oder natürlichen Personen, die sich angemeldet haben, um ihre Beteiligung an einem jungen Unternehmen zu veräußern.
Externe Vermittler. Externe Vermittler unterstützen entweder den Verkäufer beim Finden eines Käufers oder Käufer beim Finden einer Beteiligung an einem jungen Unternehmen.
§2 Leistungen von All Ventures
All Ventures möchte eine Möglichkeiten schaffen, mit der Beteiligungen an jungen Unternehmen schnell an- und verkauft werden können.
Zu diesem Zweck stellt All Ventures diese Plattform zur Verfügung, die potentielle Investoren (nachfolgend Käufer genannt) ermöglicht, Kontakt mit potentiellen Anbietern (nachfolgend Verkäufer, Gesellschafter genannt) von Beteiligungen an Wachstumsunternehmen aufzunehmen.
Ein etwaiger Vertragsschluss zu erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft kommt nur zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande. All Ventures vermittelt die Parteien und weist ihnen eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nach.
§3 Wirksamwerden des Vermittlungsvertrages
Der Vermittlungsvertrag wird durch den Eingang als Fax und/oder E-Mail unter der angegebenen Nummer wirksam. All Ventures behält es sich vor, individuell zu entscheiden, ob sie einen Vermittlungsvertrag mit dem Verkäufer abschließen. All Ventures muss keine Gründe angeben, wenn sie eine bestimmte Beteiligung nicht vermittelt.
Ein Vermittlungsvertrag kann auch mit einem externen Vermittler abgeschlossen werden. Für diesen finden die Regelungen zum Verkäufer entsprechend Anwendung.
Auch Dritte können für einen Gesellschafter die Beteiligung veräußern, sofern sie durch den Gesellschafter dazu befugt sind.
§4 Käufer und externe Vermittler
Der Käufer bestätigt, dass er als semiprofessioneller oder professioneller Anleger handelt.
Auch Dritte können die Beteiligung veräußern, wenn sie dafür die notwendige Vollmacht des Eigentümers der Beteiligung haben.
Die Regelungen zum Käufer finden entsprechend Anwendung bei externen Vermittlern auf der Käuferseite.
Potentielle Käufer dürfen die Daten nicht weitergeben. All Ventures haftet nicht für die unerlaubte Weitergabe von Daten z.B. durch den Käufer oder einen Vermittler.
Externe Vermittler dürfen Daten und Inhalte weitergeben, sofern diese für einen potentiellen Käufer gedacht sind.
Der Verkäufer hat kein Mitspracherecht, mit wem die Daten und Inhalte seiner Beteiligung von All Ventures oder Dritten geteilt werden.
§5 Provisionshöhe und Zahlung
Die Provision wird fällig spätestens mit der Handelsregistereintragung des neuen Gesellschafters. Der von All Ventures vermittelte Investor muss neuer Gesellschafter des Unternehmens geworden sein. Damit wird eine Provisionszahlung innerhalb von 14 Tagen durch den nun ehemaligen Gesellschafter fällig. Sie ist an die All Ventures zu entrichten. Die Provision liegt je nach Vereinbarung zwischen 3-6% des Kaufpreises der Beteiligung. Auf den Kaufpreis anfallende Gebühren wie die Notargebühr erhöhen den der Bewertung zugrundeliegenden Kaufpreis nicht. Die Provisionen verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.
All Ventures darf vom Käufer und Verkäufer oder etwaigen Vermittlern eine Provision nehmen.
Des Weiteren kann All Ventures drei Monate nach dem unter §7 Laufzeit der Kündigung genannten Kündigungstermin bei einer Veräußerung der Beteiligung eine Provision in Höhe der Hälfte (50%) der regulär vereinbarten Maximalprovision von 6% aufrufen.
§6 Urheber- und Nutzungsrechte
All Ventures ist der Betreiber der Plattform und ist nicht für Inhalte der Nutzer verantwortlich.
Sollten Inhalte der durch den Verkäufer angegebenen Informationen Rechte Dritter verletzen, so übernimmt All Ventures keine Haftung.
All Ventures behält es sich vor, ohne Angabe von Gründen Inhalte oder ganze Gesuche von Verkäufern von der Plattform zu nehmen.
Vorherige Vermittlungsbemühungen, die zu einer Vermittlung der Beteiligung führen, begründen unabhängig von der Kündigung auch nach Ende des Vermittlungsvertrages einen Provisionsanspruch.
§7 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist jederzeit schriftlich möglich. Hierfür muss eine E-Mail an info@allventures.net, ein Fax an die im Impressum angegebene Nummer oder auf dem Postweg formlos eingereicht werden.
Mit der Kündigung werden jegliche Vermittlungsaktivitäten umgehend eingestellt.
§8 Pflichten der Käufer und Verkäufer
Verkäufer und Käufer müssen den Vertragsschluss All Ventures mitteilen. All Ventures hat Einsicht in die Verträge, auch wenn sie vertraulich sind. Der Verkaufspreis muss nachgewiesen werden. Es besteht eine Mitwirkungspflicht für Käufer und Verkäufer z.B. bei der Bereitstellung der Informationen.
§9 Umgehungsverbot
Der Gesellschafter verpflichtet sich mit Abschluss des Vermittlungsvertrages mit All Ventures nicht durch Umgehung des Secondary Markets einen Investor, den er über All Ventures vermittelt bekommen hat, als eigenen Kontakt auszuweisen und eine Provisionszahlung zu verweigern.
§10 Preise der Beteiligungen
Der vom Verkäufer festgelegte Verkaufspreis seiner Beteiligung wird nicht durch All Ventures überprüft. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Richtigkeit des Verkaufspreises zu ermitteln. Der Verkaufspreis wird ohne mögliche weitere, durch den Kauf fällig werdende Gebühren und Kosten angegeben. Zu diesen Kosten muss sich der Käufer selbstständig informieren und im Zweifelsfall auf eigene Kosten durch fachkundige und qualifizierte Beratung prüfen lassen. Da die Beteiligung nicht von All Ventures angeboten wird, übernimmt All Ventures keine durch die Feststellung der Richtigkeit des Verkaufspreises der Beteiligung anfallenden Gebühren oder Kosten.
§11 Gewährleistungen
Ein Anrecht auf die technische Verfügbarkeit der Website besteht nicht. All Ventures wird dennoch bemüht sein, die Webseite mit einer mittleren Verfügbarkeit von 98% im Jahresdurchschnitt zur zu Verfügung stellen. Etwaige Wartungsarbeiten sind nicht Teil der Ausfallzeiten, auch dann nicht, wenn All Ventures darüber nicht vorab hat informieren können. Netzbedingte Ausfallzeiten oder sonstige Ausfallzeiten aufgrund von z.B. höherer Gewalt oder Dritt-Verschulden, die allesamt nicht im Einflussbereich von All Ventures liegen, sind ebenso nicht von All Ventures zu verantworten. Für etwaige höhere Ausfälle, auch wenn sie All Ventures zu verantworten hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§12 Haftungsbeschränkung
Sollte irgendeine der in diesen AGB oder im Hauptvertrag ausgeschlossene Haftung nichtig sein, so haftet All Ventures nur in Höhe der erwartbaren Provision.
All Ventures ist freigestellt von jeglichen Ansprüchen aus wertschädigenden Aussagen über die Beteiligung z.B. durch Mitarbeiter.
Die Käufer und Verkäufer sind nicht befugt, jedwede Äußerung von All Ventures zu einer der zu vermittelnden Startups, z.B. zur Werthaltigkeit und den Zukunftschancen an Dritte weiter zu reichen.
Für die Inhalte der Gesellschafterbeteiligung sind diejenigen verantwortlich, die die jeweiligen Informationen und Daten als Gesellschafter eingestellt haben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die wahrhaftige und das sachlich richtige Bild vermittelnden Informationen übernimmt All Ventures keine Gewährleistung (s. Punkt Gewährleistung) gegenüber den Nutzern der Plattform.
Sollte All Ventures von Dritten, z.B. staatlichen Stellen oder sonstigen Dritten, wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsverletzungen aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung der Inhalte des Nutzers oder anderer Seitenbesucher, in Anspruch genommen werden, so wird der Gesellschafter, der die betreffenden Informationen und/oder Daten hochgeladen hat, All Ventures von diesen Ansprüchen freistellen und wird All Ventures bei der Rechtsverteidigung die als notwendig erachtete Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten insb. die der Rechtsverteidigung von All Ventures übernehmen. All Ventures ist zur Rechtsverteidigung berechtigt aber nicht verpflichtet. Voraussetzung ist, dass All Ventures den Nutzer über die geltend gemachten Ansprüche und/oder Rechtsverletzungen unverzüglich und umfassend schriftlich informiert, z.B. per E-Mail, dass All Ventures zu den Ansprüchen und/oder Rechtsverletzungen keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder denen in der Wirkung gleiche Erklärungen abgibt und es dem betroffenen Nutzer ermöglicht, auch auf Nutzer-eigene Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die geltend gemachten Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt All Ventures zu jeder Zeit vorbehalten.
Bei etwaigen oder auch nur vermuteten Verstößen ist All Ventures jederzeit berechtigt, die Inhalte nicht zu veröffentlichen, nicht zu speichern bzw. unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem betroffenen Nutzer, insb. dem Gesellschafter zu entfernen bzw. zu deaktivieren. All Ventures wird in diesem Fall den Nutzer darüber informieren.
§13 Datenschutz
Für diese Seite gilt der Datenschutzhinweis unter: https://allventures.net/de/datenschutz/.
§14 Risikohinweis
Das Kaufen und handeln von Unternehmensbeteiligungen kann ein hohes finanzielles Risiko darstellen und ist nicht für jeden Käufer geeignet.
Bevor sie sich entscheiden, eine Beteiligung einzugehen, sollten sie sich ihrer Kenntnisse und ihrer finanziellen Situation mit einkalkulieren. Eine Beteiligung an einem Unternehmen kann im Zweifel im Totalausfall enden, z.B. wenn das Unternehmen, an dem man sich beteiligt, insolvent ist. Auch ist es erheblich schwieriger Gesellschaftsbeteiligungen zu veräußern, da dieser Prozess andere und langwierigere Formvorschriften als z.B. der Aktienhandel aufweist. Deshalb ist es möglich das sie Teile oder sogar die Gesamtheit ihres investierten Kapitals verlieren.
All Ventures bietet lediglich generelle Informationen und Hinweise, jedoch keine vollumfängliche Beratung. Lediglich sie selber können einschätzen, welche Investition zu ihnen passt.
Des Weiteren muss sich der Käufer persönlich informieren, welche Pflichten aus einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung resultieren.
All Ventures empfiehlt deshalb, sich als Käufer durch unabhängige, fachlich qualifizierte Beratung abzusichern.
§15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand + Salvatorische Klauseln
Für diese AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, welche Sprachversion dieser Seite genutzt wurde.
Es bestehen keine Nebenabreden, weder mündlich noch schriftlich. Auch E-Mails gelten nicht als Bestandteil von Verträgen.
Gerichtsstand ist Berlin.
Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie weiterer Bestandteile eines Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder sich durch Anfechtung als rückwirkend nichtig erweisen oder werden und/oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, so bleibt der Vertrag und die AGB in seinen übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Würdigung des Gesamtzusammenhangs der AGB und des etwaigen Vertrages am nächsten kommt. Sollte ein Vertrag oder und diese AGB Regelungslücken enthalten, so vereinbaren die Parteien die Bestimmung einer wirksamen Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten Gesamtsinn und Zusammenhang am nächsten kommt.