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Was wir sagen

Unsere Aspekte zum Thema

Zu den nachfolgenden Themen zeigen wir einzelne Zusammenhänge und Erkenntnisse auf. Diese dienen als Aufforderung, den Sekundärmarkt für Start-Up-Anteile besser zu verstehen und sich darauf aufbauend in die öffentliche Diskussion einzubringen.

Ihre Meinung hat Gewicht.

Diskutieren Sie gerne mit. Rufen Sie uns einfach an.

Was andere sagen

Weiterführende Artikel

Schauen Sie, was der Markt schon hat. Vielleicht können Sie weiterführende Verbindungen herstellen, die Ihnen oder uns bislang nicht aufgefallen sind. Bilden Sie neue Verständnisbrücken. Wir erörtern mit Ihnen gerne alle fachlichen Themen.

Aspekte, die ergänzen.

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Erste relevante Themenbereiche

Wählen Sie aus: Von Markt bis Ausblick
Markt – Mit hohen Renditen und halbierten Laufzeiten das Marktvolumen deutlich steigern

Hohe Renditen im VC-Markt – bislang bei langen Laufzeiten

Halbe Laufzeiten könnten Marktvolumen erheblich steigern

Wie können im VC-Markt deutlich höhere Finanzierungsvolumen erreicht werden? Die Laufzeit ist der Schlüssel zur Lösung.

Der Venture-Markt erfreut sich in der Breite des Marktes gemäß BVK zweistelliger Renditen. Für Anleger und Großinvestoren werden die Start-Up-Teilmärkte somit immer attraktiver.

Aus der Start-Up-Szene kann man immer wieder den Ruf nach höheren staatlichen Summen für den Start-Up-Markt hören. Die Lösung liegt so nah.

Es stellt sich zwingend auch die Frage nach den bisherigen Laufzeiten von Start-Up-Investments und deren Einfluss auf das Marktvolumen.

Die aktuell sehr langen Investitionslaufzeiten verlangsamen die Wiedereinstiege der Business-Angel in neue Start-Ups – mit erheblichen Folgen für die jährlich in Start-Ups fließenden Gelder.

Vom Einstieg, also dem Erst-Investment bis zum Exit vergehen oft acht, zehn oder mehr Jahre.

Könnte man im Interesse aller durch einen von allen genutzten Sekundärmärkt die Laufzeiten auf die Hälfte verringern, so würden sich die jährlichen Start-Up-Investitionen verdoppeln.

Business Angel können so das sekundär erlöste Geld deutlich schneller wieder neu investieren.

Weiterführende Informationen:

⇒ Hohe Renditen – fast immer zweistellig
Im Venture-Bereich sind zweistellige Renditen normal: Link zu BVK – Renditen im zweistelligen Bereich

⇒ Hoher Staatsanteil bei Start-Up-Finanzierungen
46% der Start-Ups erhalten staatliche Förderung oder Finanzierung. Wichtige Quoten bei Statista

⇒ Viele Jahre lange Laufzeiten für Business-Angel
Lange Laufzeiten für Business-Angel nicht wünschenswert: Link – Interview mit Frau Günther, BAND

Bewertung – Kaufpreisfindungen mit Anpassungen bei Präferenzunterschieden

Kaufpreisfindung im Sekundärmarkt

Rationale und irrationale Anpassungen – im Rahmen der Informationsökonomie

Wie nah ist der eigene subjektiv richtige Wert am Marktpreis? Welche Faktoren kann und sollte man korrigierend berücksichtigen.

Das Feld zur Bewertung von Anteilen an Start-Ups und Unternehmen ist riesig.

Was alle Verfahren eint, ist der Bezug – mindestens jedoch der Abgleich zu marktüblichen Daten. Diese sind Marktdaten zu Zinsen, übliche Branchen-Kennzahlen, aber auch Daten zu allen sonstigen individuell als relevant erachtete Einflussgrößen.

Neben den strategischen Einflüssen, den rational rechenbaren Monopol- oder Synergie-Hypothesen, die bei Unternehmenskäufen wichtig sind, spielen in der Start-Up-Bewertung

immer auch subjektive Faktoren zu Risikoeinschätzung und Gewichtung von Informationen eine Rolle.

Eine Due Diligence muss hier die subjektiven mit den objektiv messbaren Faktoren verbinden. Dieser Abgleich kann selten allgemein und muss daher am besten individuell erfolgen. 

Bei Drittvergleichen von Unternehmenswerten bleibt die Frage, inwieweit die Marktteilnehmer des Referenzgeschäftes bei der Bemessung der Basisdaten ähnliche Präferenzen angelegt haben wie der Käufer im Sekundärgeschäft.

Anpassungen sind zumindest grob abzuschätzen.

Weiterführende Informationen:

⇒ Due Diligence – eine Diskussion über die Vor- und Nachteile einer DD
Für weitere Details hier der der Artikel harvard business review – the new trustworthness

⇒ Eckdaten, welche die Startup-Bewertung beeinflussen
Eine Übersicht zu möglichen Faktoren ist hier zu finden Accountany Cloud blog about valuation of Startups

Sekundärmarkt – 90-Tage-Regel löst das Principal-Agent-Problem

Dritt-Marktpreise zur Lösung des Principal-Agent-Problems

Die 90-Tage-Regel als solide Basis – Schaffung einer mittelbaren Transparenzverbesserung

Wann werden Anpassungen an eine vorliegende Drittbewertung erforderlich? Und wann sollten Anpassungen vorgenommen werden.

Die Principle-Agent-Theorie konnte bereits in der Mitte des letzten Jahrhunderts weitreichend ein Nicht-Funktionieren von Verhandlungen erklären.

Die Theorie basiert auf der Asymmetrie der Informationen. Zwischen Käufer und Verkäufer kann diese grundsätzlich nur durch eine gleiche Transparenz gegenüber beiden Partnern beseitigt oder als Problem verringert werden.

Das Problem kann ‚unmittelbar‘ verringert werden, in dem die zugrunde liegenden Sachverhalte

gegenüber beiden Parteien transparent werden.

Anders die ‚mittelbare‘ Transparenz, in der mit der 90-Tage-Regel eine mittelbare, auf das Ergebnis der Bewertung relevante Transparenz erfolgt.

Mittelbar gewichtet der Käufer die Basisdaten so, wie sie in der Drittbewertung erfolgte.

Die 90-Tage-Regel löst mittelbar die Informations-Asymmetrie. Der Käufer folgt dem Lead-Investor der aktuellen Runde in dessen Bewertungslogik.

Anpassungen der Logik der Lead-Investoren und somit der Bewertung sollte nur bei zu erwartenden wesentlichen Abweichungen erfolgen.

Weiterführende Informationen:

⇒ 90-Tage-Regel löst die Asymmetrie mittelbar
90-Tage-Regel verringert Informationsasymmetrie bei der Anteilsbewertung Die 90-Tage-Regel auf der Startseite von Allventures.exchange

⇒ Principle-Agent-Theorie kennt die Asymmetrie
Die Informationsasymmetrie als Kern der Principle-Agent-Theorie: Wikipedia – Principle Agent Theorie

⇒ Informationsökonomie bei der Lösung beachten
Informationsasymmetrien: Grenzkosten beachten: Wikipedia – Informationskosten

Post-Closing-Ratschläge – Ein neues Directory für ein breites Kompetenzfeld

Post-Closing ist ein breites Kompetenzfeld

Mit hoher Kompetenz das Wachstum absichern – das neue Directory

Welche wichtigen Themen stehen nach einer Finanzierungsrunde an? Für wen wird was wichtig und was ist für den Erfolg relevant.

Post-Closing wird oft viel zu eng gefasst. Viele verstehen in dem Zusammenhang einzig die rechtlichen Aspekte der Vertragserfüllung und der -nachverhandlungen.

Doch, so bleibt vieles außer Acht, was in der Phase nach einer Finanzierungsrunde von deutlich erheblicherer Bedeutung ist und den weiteren Erfolg des Unternehmens im Blick hat.

In einer weiten Definition des Post-Closing zählt alles hinzu, was sich allgemein unter Wachstum

und den für den Start-Up-Erfolg notwendigen Schritten und Maßnahmen subsumieren lässt.

Für alle, die nach einer Finanzierungsrunde nicht verkaufen wollen, für die Gründer des Start-Ups und auch die neu hinzugetretenen Gesellschafter sind die wirtschaftlichen Aspekte eines künftigen Geschäftserfolges wichtig. Darauf muss das Augenmerk sofort nach dem Closing liegen.

Die Bandbreite der Themen ist groß:

Angefangen bei strategische und operativen bis hin zu technischen, organisatorischen und vertriebs- oder marketingorientierten Themen, einem gut funktionierenden Investor-Relations bis hin zur Planung der nächsten Finanzierungsrunde oder sogar der Vorbereitung eines bevorstehenden Börsenganges, das Feld ist breit und vielfältig.

Weiterführende Informationen:

⇒ Postclosing-Directory – dort finden sich die besten Berater
Mit einem content-basierten Verzeichnis entsteht ein wichtiger Ratgeber. Von uns initiiert entsteht hierzu eine neue Webseite auf: www.postclosing.directory

⇒ Bislang häufig ‚nur‘ juristische Vertragsthemen
Post-Closing – die wichtigsten juristischen Fragen. Mehr zur Einordnung im Dictionary von lawinsider

Vertragsklauseln – Hürde oder nicht?

Die Klauseln in Beteiligungsverträgen – mit oder ohne Gegenleistung

Oftmals werden Verkäufe nicht verhindert

Wann sind Sonderklauseln für den Sekundär-Deal relevant? Für wen wirken diese und wann wirken sie eher nicht.

Klauseln, die die Verkäufe von Start-Up-Anteile regeln, finden sich in Satzungen und oder auch in sonstigen ergänzenden Vereinbarungen der Gesellschafter. Bei den Klauseln muss in Bezug auf das beabsichtigte Sekundärgeschäft in zwei Kategorien differenziert werden.

Es gibt Klauseln, die die Möglichkeit regeln, ob und wie Mitgesellschafter in ein Sekundärgeschäft einsteigen können, sei es z.B. durch Vorkaufsrechte oder Mitverkaufsrechte bzw. -pflichten.

Des Weiteren finden sich echte Vetorechte, die einen Sekundärverkauf eines Anteils an definierte Voraussetzungen knüpfen.

Das Besondere liegt in der grundsätzlich fehlenden Gegenleistung der Mitgesellschafter für die Ausübung des Vetorechts.

Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte, hingegen, sind aufgrund der notwendigen Gegenleistung durch die Mitgesellschafter im Vergleich zum Vetorecht als eher schwache Hürden einzuordnen.

Dem Sekundärverkauf stehen daher nur selten sachliche Gründe entgegen.

Weiterführende Informationen:

⇒ So funktionieren Klauseln in Beteiligungsverträgen
Einige spezifische Beispiele für allgemeine Klauseln im lawinsider

⇒ Die Entstehung von Bezugsrechten
Eine historische Einordnung von Bezugsrechten und wie man sie in Verträge einbaut. Bitte gehen sie auf vestd.com

⇒ Die Wirksamkeit von Vetorechten
Eine interessante Perspektive auf die Bedeutung und Wichtigkeit von Vetorechten. Erklärt im managementstudyguide

Ausblick – Neue alte Wege bringen künftig kürzere Laufzeiten

Neue alte Wege, um Laufzeiten zu verkürzen

Was früher besser war, kann die Zukunft sein – eine Renaissance des Bewährten

Wie werden künftig die Laufzeiten für Investoren planbarer und kürzer? Einige interessante Wege werden dazu bereits beschritten.

Investoren in Start-Ups erhalten Anteile. Oder sie geben Wandeldarlehen, um so in Anteile tauschen zu können. Investitionen richten sich auf die Übertragung von – fast immer GmbH-Anteilen. Das kann und muss so nicht der beste Weg sein.

In ‚alten Zeiten‘ dachte man zunächst an KG-Anteile. Man wollte kein Mitspracherecht, man suchte die mögliche Rückzahlung der Anteile. Heute kämen die für Kommanditanteile oft möglichen steuerlichen disquotalen Verlustzuweisung als Argument hinzu.

Auch Genussdarlehen hatten in wachsenden Unternehmen eine erhebliche Bedeutung. So konnten die Gewinnerzielung mit einer langfristigen Rückzahlbarkeit erreicht werden.

Da Start-Ups spät die Gewinnschwelle erreichen, werden umsatzabhängige Genusserträge relevant.

Die Tokenisierung von Start-Up-Anteilen wird den Markt nicht durchdringen, da Transaktionsvolumen gering und auch Presse-Neuigkeiten bei Start-Ups zu selten sind für ein tägliches Handelsgeschäft.

Die KG und auch die Genussdarlehen werden in neuer Form eine Renaissance erleben.

Weiterführende Informationen:

⇒Disquotale Besteuerung und Verlustzuweisung
So landen z.B. Anfangsverluste beim Investor, auch wenn die Gewinne später anders verteilt werden.
Unternehmenskompositionen erklärt die disquotale Gewinnverteilung

⇒ Statt Zinsen: Genussdarlehen mit umsatzabhängigen Genüssen
Man nennt es: Revenue-based financing – gut erklärt bei Wikipedia

⇒ Die Tokenisierung von Vermögenswerten
Die Schritte im Detail: Tokenisierung – was ist das? (Biallo)